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Wann darf ich nach einer Nachsaat oder Rasenneuanlage Unkrautvernichter anwenden?

Nach einer Nachsaat oder Rasenneuanlage ist besondere Vorsicht geboten, da junge Gräser sehr empfindlich auf Unkrautvernichtungsmittel reagieren.


Unkrautvernichter im ersten Standjahr

Grundsätzlich gilt:
Im ersten Standjahr der Gräser sollte kein Unkrautvernichtungsmittel eingesetzt werden.
Der Einsatz könnte die jungen Gräser schädigen oder sogar vollständig zerstören.


Ausnahme bei kleinflächiger Nachsaat

Wurde nur ein kleiner Bereich nachgesät, kann der übrige, bereits etablierte Rasen weiterhin behandelt werden. Dabei ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass:

  • kein Unkrautvernichtungsmittel auf die nachgesäte Fläche gelangt

  • die behandelten Bereiche klar abgegrenzt sind


Unkrautbekämpfung bei einer Rasenneuanlage

Bei einer kompletten Rasenneuanlage empfehlen wir, erst nach etwa einem Jahr Unkrautvernichtungsmittel einzusetzen.
Bis dahin sollte vorhandenes Unkraut manuell entfernt werden, um die jungen Gräser nicht zu gefährden.


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